Die externen Brandschutzbeauftratgen finden Sie in:
Büro: Hamburg; Telefon: 040 22859821; Hamburg@die-externen-brandschutzbeauftragten.de
Büro: Lübeck; Telefon: 0451 59984970; Luebeck@die-externen-brandschutzbeauftragten.de
Büro: Dägeling; Telefon: 04821 7470025; Elmshorn@die-externen-brandschutzbeauftragten.de
Büro: Schwerin; Telefon: 0385 57284973; Schwerin@die-externen-brandschutzbeauftragten.de
Büro: Rostock; Telefon: 0381 73104988; Rostock@die-externen-brandschutzbeauftragten.de
Büro: Berlin; Telefon: 030 22 18 59 40; Berlin@die-externen-brandschutzbeauftragten.de
Als Netzwerk von Brandschutzbeauftragten aus Hamburg, Itzehoe, Lübeck, Schwerin, Rostock und Berlin unterstützen wir Sie gern in den Regionen: Großraum Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Brandenburg / Berlin.
Das Erfordernis, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen, erfolgt entweder über die Baugenehmigung, Sonderbauvorschriften oder Vorgaben der Industriebaurichtlinie. Auch durch Versicherer kann die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten gefordert werden.
In allen Firmen und Behörden ist es so, dass der Chef / Geschäftsführer auch im Bereich des Brandschutzes voll haftet. Durch diese vielfältigen und speziellen Aufgaben des Brandschutzes ist es für jedes Unternehmen zweckmäßig, einen Brandschutzbeauftragten zu benennen. Erst, wenn er Aufgaben an den Brandschutzbeauftragen übergeben hat, wird der Unternehmer / Arbeitgeber entlastet und der externe Brandschutzbeauftragte haftet für seine Aufgabengebiete.
Größere Brandschäden betreffen nicht nur Gebäude, sondern führen häufig auch zu existenzbedrohenden Situationen. Nach einem Brand sind laut Statistik 43 Prozent der Unternehmen zeitnah insolvent. Weitere 28 Prozent gehen innerhalb von drei Jahren nach dem Brandereignis insolvent. Selbst wenn Versicherungen den Schaden an der Infrastruktur zahlen, müssen nach dem Wiederaufbau der Gebäude / Anlagen neue qualifizierte Mitarbeiter gewonnen werden. Kunden haben sich zwischenzeitlich andere Lieferanten gesucht. Dazu kommt der Imageverlust z. B. bei Krankenhäusern / Kliniken, Pflegeheimen, Kitas, Schulen, Kino, Versammlungsstätten, chemischen Fabriken… .
Wenn geltende Brandschutzmaßnahmen nicht eingehalten werden, werden Versicherungen und Berufsgenossenschaften den Verursachern von schädigenden Ereignissen anschließend in Regress nehmen! Bei brandfallbedingten Personenschäden werden gegen den Unternehmer strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet.
Ein externer Brandschutzbeauftragter hilft also, dass es weitestgehend zu Bränden gar nicht erst kommt (Personen- und Sachwerteschutz), dass Zahlungen von Schadensversicherern nach einem Schaden nicht ausbleiben und es nicht zu Produktionsausfall kommt.
Zu unseren Referenzen gehören Objekte wie: Industrie-Fabrik bei Hamburg, Bürogebäude in Hamburg, Chemieproduzent in Neustadt Glewe, Produktions-Betrieb in Rostock-Lage, Kino in Lübeck und Greifswald, Möbelverkaufsstätte in Güstrow, Verwaltungsgebäude in Rostock, Kindertagesstätte in Hamburg, Klinik in Wismar, Freizeiteinrichtung bei Elmshorn, Hochregallager in Ludwigslust, Versammlungsstätte in Kiel, Wohnheim in Glückstadt und Hotel in Schwerin, Schule in Wismar, Kita in Schwerin, Hotel in Berlin,
Pflegeheime / Kurzzeitpflege in Wessin bzw. auch in Itzehoe und viele mehr.
Über Kontakten bei gemeinsamen Aus- und Weiterbildung entstand ein Kompetenz-Netzwerk von Brandschutzbeauftragten aus Hamburg, Itzehoe, Lübeck, Schwerin und Rostock, welche Ihnen einzeln oder
gemeinsam unterstützend zur Seite stehen.
Alle Brandschutzbeauftragten haben fundiertes
Wissen und langjährige Erfahrung.
Im Brandschutzbeauftragten-Netzwerk können wir
personelle Engpässe durch unsere gegenseitige Zusammenarbeit jederzeit kompensieren.
Durch die gegenseitige Arbeits-, Wissens- und technische Unterstützung ist uns kein Projekt zu komplex.
> Schildern Sie uns Ihr Problem.
Mitglied im Verein der Brandschutzbeauftragten D. e.V.
Unsere regelmäßig geschulten Brandschutzbeauftragten decken den ges amten norddeutschen Bereich ab: Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Berlin.
Versammlungsstätte, Diskothek, Gemeinde Zentrum, Schwimmbad, Terme, Wellness Center, Bibliothek, Industriebau, Industrieanlage, Betriebe der chemischen Industrie, Labor, Lager, Bürogebäude, Verwaltungsgebäude, Verkaufsstätte, Shopping Center, Museum, Baudenkmal, Beherbergungsstätte, Hotel, Wohnheim, Notunterkunft, Restaurant, Bar, Jugendzentrum, Krankenhaus, Kita, Schule, Hochschule, Tageseinrichtung, Seniorenresidenz, Service Wohnen, Wohngemeinschaft, Wohngruppe, Pflegeheim, Seniorenwohnanlage, Seniorenwohnheim, Betreutes Wohnen, Verkehrscentrum, Bahnhof, Garage, Reitanlage..