Als langjährige und erfahrene Spezialisten im vorbeugenden Brandschutz stehen wir gerne für Schulungsaufgaben / Ausbildungen (Brandschutzhelfer, Räumungshelfer, Evakuierungshelfer, Sammelplatzleiter) zur Verfügung:
Entsprechend ASR und DGUV Vorschriften müssen mind 5% der Beschäftigten zu betrieblichen Brandschutzhelfern ausgebildet werden.
Entsprechend ASR A2.2 hat der Arbeitgeber (oder wir als Brandschutzbeauftragte) alle Beschäftigten über organisatorische und betriebliche Brandschutzmaßnahmen:
- vor Aufnahme der Beschäftigung,
- bei Veränderung des Tätigkeitsbereiches und
- danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich,
zu unterweisen.
Entsprechend ASR A2.2 hat der Arbeitgeber die Beschäftigten auch über den Inhalt der Flucht- und Rettungspläne, sowie über das Verhalten im Gefahrenfall regelmäßig, vorzugsweise mindestens einmal jährlich, im Rahmen einer Begehung der Fluchtwege zu informieren. Auch dies übernehmen wir gern für Sie und weisen die Mitarbeiter auf die örtlichen Gefahren, Probleme, Rettungswege, Alarmierungsmittel und Löschmittel hin.
Entsprechend ASR A2.3 hat der Arbeitgeber (oder wir als Brandschutzbeauftragte) Räumungsübungen durchzuführen. Anhand der Übungen soll mindestens überprüft werden, ob
- die Alarmierung zu jeder Zeit unverzüglich ausgelöst werden kann,
- die Alarmierung alle Personen erreicht, die sich im Gebäude aufhalten,
- sich alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten,
- über die Bedeutung der jeweiligen Alarmierung im Klaren sind,
- die Fluchtwege schnell und sicher benutzt werden können.
Die Teilnehmer lernen in praktischen Übungen, mit professionellen Löschsimulatoren, die Handhabung eines Feuerlöschers, um diesen im Brandfall sicher nutzen zu können. Wir können, Ihren Wünschen entsprechend, Ihren Angestellten alle möglichen Feuerlöscherarten präsentieren und zur Übung bereit stellen. Fettbrandexplosion, Flüssigkeitsbrände, Gasbrände ... alles kann simuliert und daran geübt werden.
Entsprechend ASR A2.3 hat der Arbeitgeber einen Flucht- und Rettungsplan (Fluchtwegplan) für die Bereiche zu erstellen, in denen die Lage, die Ausdehnung oder die Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordert. Wir erstellen oder prüfen die Richtigkeit / Aktualität dieser Pläne. Dieser beinhaltet auch das Verhalten im Brandfall.
Feuerwehrpläne sind zumeist für größere Sonderbauten Pflicht. Zumeist wird die Notwendigkeit, einen Feuerwehrplan zu erstellen, in der Baugenehmigung / im Brandschutzkonzept festgeschrieben.
Wir erstellen oder aktualisieren Ihren Flucht- und Rettungsplan oder Ihren Feuerwehrplan.
Überwiegend wird im Brandschutzkonzept von Sonderbauten die Erstellung von Brandschutzordnungen gefordert.
Für Arbeitsstätten, in denen gemäß der Gefährdungsbeurteilung besondere Gefährdungen auftreten können oder wo aufgrund der örtlichen Gegebenheiten sowie der Nutzungsart mit komplizierten Bedingungen im Gefahrenfall zu rechnen ist, ist zu prüfen, ob zusätzliche Anforderungen nach § 10 Arbeitsschutzgesetz erforderlich sind, z. B. die Erstellung von Brandschutzordnungen.
So eine Brandschutzordnung Teil A, B oder C notwendig ist, muss sie individuell anhand der örtlichen Gegebenheiten erstellt werden. Eine Muster Brandschutzordnung ist nicht zulässig.
Wir erstellen oder aktualisieren Ihre Brandschutzordnung.
Überwiegend wird im Brandschutzkonzept von Sonderbauten die Erstellung von Feuerwehrlaufkarten gefordert.
Wir erstellen oder aktualisieren Ihre Feuerwehrlaufkarten.
Als Sachverständiger, Fachplaner und Fachbauleiter im vorbeugenden Brandschutz beraten wir Sie gern. Wir erstellen Brandschutznachweise, Brandschutzgutachten, Brandschutzkonzepte oder planen / überwachen Ihre Brandschutzmaßnahmen.
Ausbildungen und andere Aufgaben übernehmen wir gern bei Ihnen vor Ort: Hamburg und Schleswig-Holstein (wie in Lübeck, Ratzeburg, Mölln, Lüneburg, Kiel, Itzehoe, Reinbek), im Bundesland Niedersachsen (wie in Lüneburg, Winsen, Seevetal, Uelzen, Bucholz, Neumünster, Ahrensburg, Buxtehude, Mienenbüttel) sowie in Mecklenburg-Vorpommern (wie in Wismar, Rostock, Schwerin, Ludwigslust, Hagenow, Parchim, Güstrow, Boizenburg, Grevesmühlen, Gadebusch, Rehna, Perleberg, Wittenburg, Zarrentin, Kühlungsborn Bützow Neustadt-Glewe Zarrentin Rehna).
Wir unterstützen Sie auch in Kassel, Berlin, Hannover, Bielefeld oder Frankfurt.